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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Roncalli Regenbogen
Tournee GmbH
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§ 1 Geltungsbereich
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1.1 |
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Die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen
regeln den Verkauf und Erwerb von Eintrittskarten und damit die Rechtsbeziehungen zwischen der Roncalli Regenbogen Tournee GmbH (im
Folgenden „Circus” genannt) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen-
und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunde” genannt). Für
Rechtsgeschäfte zwischen Circus und Kunde gelten ausschliesslich die
nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB” genannt)
in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der
Circus nicht an, es sei denn er stimmt ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich zu.
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1.2 |
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Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden
Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu
geben.
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§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
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2.1 |
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Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Circus und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden
und durch die Annahme der Bestellung durch den Circus zustande.
Eintrittskarten können an der Circuskasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen
sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden.
Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet,
erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich,
schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt wird.
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2.2 |
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Für die Fremdveranstaltungen
im Circuszelt ist der Circus - mit Ausnahme der Eigenveranstaltungen -
ausschliesslich als Vorverkaufsstelle für Fremdveranstalter tätig. Direkte
Vertragsbeziehungen, die Veranstaltung betreffend, kommen damit
ausschliesslich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande.
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2.3 |
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Der Kunde erwirbt die
Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten an Dritte ist untersagt. Wiederverkäufer benötigen die vorherige schriftliche Zustimmung des Circus. Sofern vom Kunden
Eintrittskarten weiter veräussert werden, ist eine Vertretung des Circus
ausgeschlossen.
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2.4 |
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Sofern nichts anderes
vereinbart, werden die Eintrittskarten dem Kunden nach vollständigem
Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post per Einwurf-Einschreiben zugesandt.
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2.5 |
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Bei telefonischer und
schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf ist der Circus berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
Für Bestellungen über das Internet wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 5,00 € erhoben. Diese Gebühr fällt auch bei
Selbstabholung an. Die Bearbeitungsgebühr beinhaltet die Versandkosten nach § 2.4. und ist zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.
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2.6 |
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Sofern dem Kunden eine Option
für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn
sie vom Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Frist wahrgenommen wird.
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2.7 |
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Hinterlegte Tickets
sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 1 Stunde vor
Vorstellungsbeginn an der Circuskasse am Gastspielort abzuholen.
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2.8 |
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Bei Verlassen des
Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
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§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
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3.1 |
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Der Kaufpreis wird mit der
Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer
zur Zahlung fällig. Die Buchungsnummer und der Kaufpreis inkl. aller Gebühren werden dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch
Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte (nur übers Internet) oder Barzahlung erfolgen.
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3.2 |
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Eintrittskarten bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Circus. Sollte eine Zahlung
rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der
Eintrittskarten verpflichtet und trägt die durch die Rückbelastung entstandenen
Kosten. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt
werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.
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§ 4 Beginn / Einlass
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4.1 |
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Der Circus wird in der Regel 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
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§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
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5.1 |
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Der Circus behält
sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Programmabfolge und Besetzung sowie
die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.
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§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
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6.1 |
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Eintrittskarten sind von Rückgabe und/oder Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
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6.2 |
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Bei Vorstellungsausfall
bietet der Circus dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für
eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen
Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der
Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Circus
unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen
Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende
Ansprüche des Kunden (z.B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind
ausgeschlossen.
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6.3 |
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Bei Vorstellungsabbruch wird
das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht die Hälfte der Vorstellung
abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf
Werktagen dem Circus schriftlich mitzuteilen.
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6.4 |
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Es ist nicht zulässig, einen
anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei
unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der
Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
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6.5 |
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Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust von Eintrittskarten.
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6.6 |
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Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegt
dem jeweiligen Wiederverkäufer.
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§ 7 Ermässigte Eintrittspreise / Rabatte
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7.1 |
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Ermässigungen/Rabatte werden in
Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch den Circus gewährt.
Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermässigungen/Rabatte sind an der Circuskasse
bzw. beim telefonischen Verkauf zu erfragen oder der Internet
Buchungsseite zu entnehmen.
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7.2 |
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Der Circus verlangt bei allen
ermässigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden
Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermässigungen
müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird
der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor
Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt
werden.
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7.3 |
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Eine Ermässigung/ein Rabatt kann immer nur auf den Vollpreis gewährt werden. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer
Ermässigungen/Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.
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7.4 |
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Nach Abschluss des
Buchungsvorganges können Ermässigungen/Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.
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§ 8 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen
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8.1 |
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Am Veranstaltungsort
sind Ton-, Film- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
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8.2 |
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Das Circuspersonal ist berechtigt,
Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme
und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung
festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden.
Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung
der Aufnahmen zugestimmt hat.
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8.3 |
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Besucher und Kunden des Circus erklären
mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass der Circus im
Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne
zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die
Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen
Vergütungsanspruch.
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§ 9 Hausrecht / Hausordnung
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9.1 |
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Kunden und Besuchern kann der
Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere
Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann
ferner verweigert werden, wenn Kunden/Besucher in früheren Vorstellungen die
Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann der Circus
gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
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9.2 |
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Das Rauchen während der Aufführung ist untersagt.
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9.3 |
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Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.
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9.4 |
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Die Hausordnung des Circus
wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der
Mitarbeiter des Circus sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu
beachten.
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§ 10 Fundsachen
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10.1 |
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Gegenstände aller Art, die im
Bereich des Circus gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.
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10.2 |
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Der Verlust von Gegenständen
ist dem Personal zu melden. Für verlorengegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Sofern wir Verlorenes finden,
sind die Gegenstände im Vorzelt am Fundbüro in der Pause oder nach der Vorstellung abzuholen.
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§ 11 Haftung
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11.1 |
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Der Circus übernimmt
keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der
Circus, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
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11.2 |
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Schadensersatzansprüche des
Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der
Circus, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine
vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
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11.3 |
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Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den
Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
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11.4 |
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Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen)
haftet nicht der Circus, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
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§ 12 Datenschutz
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12.1 |
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Der Circus ist berechtigt,
die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.
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12.2 |
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Bei Bestellung über
das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung
automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.
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§ 13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
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13.1 |
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Es gilt deutsches Recht.
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13.2 |
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Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Circus und Kunde aus der
Geschäftsbeziehung ergeben, ist Köln, sofern der Kunde Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist.
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13.3 |
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Soweit einzelne Bestimmungen
dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen
tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen
einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
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