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Roncalli Regenbogen Tournee GmbH
Geschäftsführer: Bernhard Paul
Neurather Weg 7
51063 Köln
Deutschland
Steuer-Nr. USt. Organschaft: 218 / 5802 / 0325
HR B: 10653 (Amtsgericht Köln)

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Tel.: 0221 / 96 494 0
Fax: 0221 / 96 494 32


© 2011 Roncalli Regenbogen Tournee GmbH Köln

Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte, Texte, Bilder, Grafiken, Audio- und Videofiles auf den Internetseiten der Roncalli Regenbogen Tournee GmbH unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und anderer Schutzgesetze. Der Inhalt der Internetseiten darf nicht zu kommerziellen Zwecken kopiert, verbreitet, verändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Einige Inhalte unterliegen ausserdem dem Copyright Dritter.

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Sämtliche auf den Internetseiten der Roncalli Regenbogen Tournee GmbH erhobenen persönlichen Daten werden ausschliesslich zum Kartenverkauf, zur Übersendung von Publikationen oder zur Unterbreitung von Serviceangeboten gespeichert und verarbeitet. Die Roncalli Regenbogen Tournee GmbH sichert zu, dass persönliche Daten entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt werden.



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Roncalli Regenbogen Tournee GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1.1    Die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen regeln den Verkauf und Erwerb von Eintrittskarten und damit die Rechtsbeziehungen zwischen der Roncalli Regenbogen Tournee GmbH (im Folgenden „Circus” genannt) und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunde” genannt). Für Rechtsgeschäfte zwischen Circus und Kunde gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB” genannt) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Circus nicht an, es sei denn er stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.2    Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.

§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand

2.1    Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Circus und dem Besucher kommt durch die Bestellung des Kunden und durch die Annahme der Bestellung durch den Circus zustande. Eintrittskarten können an der Circuskasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhält der Kunde eine Buchungsnummer, die ihm mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt wird.

2.2    Für die Fremdveranstaltungen im Circuszelt ist der Circus - mit Ausnahme der Eigenveranstaltungen - ausschliesslich als Vorverkaufsstelle für Fremdveranstalter tätig. Direkte Vertragsbeziehungen, die Veranstaltung betreffend, kommen damit ausschliesslich zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Kunden zustande.

2.3    Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Der Weiterverkauf der Eintrittskarten an Dritte ist untersagt. Wiederverkäufer benötigen die vorherige schriftliche Zustimmung des Circus. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräussert werden, ist eine Vertretung des Circus ausgeschlossen.

2.4    Sofern nichts anderes vereinbart, werden die Eintrittskarten dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr mit der Post per Einwurf-Einschreiben zugesandt.

2.5    Bei telefonischer und schriftlicher Bestellung sowie bei Gruppenverkauf ist der Circus berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Für Bestellungen über das Internet wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 5,00 € erhoben. Diese Gebühr fällt auch bei Selbstabholung an. Die Bearbeitungsgebühr beinhaltet die Versandkosten nach § 2.4. und ist zusammen mit dem Kaufpreis zu bezahlen.

2.6    Sofern dem Kunden eine Option für den Erwerb von Tickets eingeräumt wurde, verfällt diese ersatzlos, wenn sie vom Kunden nicht innerhalb der vereinbarten Frist wahrgenommen wird.

2.7    Hinterlegte Tickets sind unter Angabe der Buchungsnummer bis spätestens 1 Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Circuskasse am Gastspielort abzuholen.

2.8    Bei Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug

3.1    Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Buchungsnummer zur Zahlung fällig. Die Buchungsnummer und der Kaufpreis inkl. aller Gebühren werden dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte (nur übers Internet) oder Barzahlung erfolgen.

3.2    Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Circus. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten verpflichtet und trägt die durch die Rückbelastung entstandenen Kosten. Reservierte Karten, die nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden nach Ablauf der Zahlungsfrist zum freien Verkauf freigegeben.

§ 4 Beginn / Einlass

4.1    Der Circus wird in der Regel 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten

5.1    Der Circus behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Programmabfolge und Besetzung sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.

§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust

6.1    Eintrittskarten sind von Rückgabe und/oder Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.

6.2    Bei Vorstellungsausfall bietet der Circus dem Kunden den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Circus unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Kunden (z.B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.

6.3    Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war. Ein Erstattungsanspruch ist spätestens innerhalb von fünf Werktagen dem Circus schriftlich mitzuteilen.

6.4    Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der Besucher von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

6.5    Es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei Verlust von Eintrittskarten.

6.6    Etwaige Rückzahlung von Vorverkaufs- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

§ 7 Ermässigte Eintrittspreise / Rabatte

7.1    Ermässigungen/Rabatte werden in Abhängigkeit von der jeweiligen Veranstaltungsserie durch den Circus gewährt. Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermässigungen/Rabatte sind an der Circuskasse bzw. beim telefonischen Verkauf zu erfragen oder der Internet Buchungsseite zu entnehmen.

7.2    Der Circus verlangt bei allen ermässigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermässigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.

7.3    Eine Ermässigung/ein Rabatt kann immer nur auf den Vollpreis gewährt werden. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermässigungen/Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen.

7.4    Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermässigungen/Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden.

§ 8 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen

8.1    Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

8.2    Das Circuspersonal ist berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

8.3    Besucher und Kunden des Circus erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass der Circus im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und diese ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.

§ 9 Hausrecht / Hausordnung


9.1    Kunden und Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen oder Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn Kunden/Besucher in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann der Circus gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

9.2    Das Rauchen während der Aufführung ist untersagt.

9.3    Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

9.4    Die Hausordnung des Circus wird öffentlich bekannt gemacht und ist zu beachten. Die Hinweise der Mitarbeiter des Circus sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.

§ 10 Fundsachen


10.1    Gegenstände aller Art, die im Bereich des Circus gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.

10.2    Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal zu melden. Für verlorengegangene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Sofern wir Verlorenes finden, sind die Gegenstände im Vorzelt am Fundbüro in der Pause oder nach der Vorstellung abzuholen.

§ 11 Haftung


11.1    Der Circus übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der Circus, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

11.2    Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Circus, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

11.3    Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

11.4    Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haftet nicht der Circus, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.

§ 12 Datenschutz


12.1    Der Circus ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern.

12.2    Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Kunden eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.

§ 13 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel


13.1    Es gilt deutsches Recht.

13.2    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Circus und Kunde aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Köln, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3    Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.


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